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Urheberrecht – 10 wichtige Fakten

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Urheberrecht – 10 Fakten


Was ist eigentlich das Urheberrecht und wie wird es angewendet? Das ist sicherlich eine Frage, die Du Dir während des Schreibens Deiner wissenschaftlichen Arbeit bereits mehr als einmal gestellt hast. Folglich erläutern wir Dir die wichtigsten Einzelheiten über das Urheberrecht und erklären Dir, wie es angewendet wird. Ein kleiner Tipp am Rande: Mit einer professionellen Plagiatsprüfung und der korrekten Formatierung Deiner wissenschaftlichen Arbeit, bist Du dabei immer auf der sicheren Seite.

1. Was ist das Urheberrecht?

Das Urheberrecht ist die gesetzmäßige Definition über eigene schöpferische Werke. Es behandelt die Rechte an solchen Werken in materieller und ideeller Hinsicht und erklärt außerdem den Urheber, also den Schöpfer eines Werkes, zum Rechtsinhaber. Ein Werk ist infolgedessen als Schutzgegenstand anzusehen (Vgl. Rehbinder/Peukert, 2017, Rn. 128).

In diesen Gesetzestexten ist das Urheberrecht verankert:

  • Urheberrechtsgesetz (UrhG)
  • Wahrnehmungsgesetz (WahrnG)
  • Verlagsgesetz (VerlG)
  • Verwertungsgesellschaftengesetz (VGG)

Folglich schützt also das Urheberrecht Dich und Deine Arbeit, du bist dadurch Rechtsinhaber an deinen Werken und darfst allein, frei und ausschließlich über die Nutzung deiner Werke bestimmen.

Kurzzusammenfassung zum Urheberrecht

Abb. 1.: Kurzzusammenfassung zum Urheberrecht der Universität Osnabrück

Der wesentliche Unterscheid zwischen Urheberrecht und Copyright besteht darin, dass das Copyright in Deutschland, rein rechtlich gesehen, keine Bedeutung hat. Es ist folglich nicht Teil des deutschen Rechtssystems.

Der Copyrightvermerk, also das mittlerweile berühmte ©, wird jedoch global als Hinweis auf bestehende Urheberrechte verstanden.

Außerdem ist das Urheberrecht nicht übertragbar und ist ausschließlich dem Schöpfer eines Werkes zugesprochen. Ein Copyright kann man erwerben, also muss der Nutzer des Copyrightvermerks nicht zwingend Urheber sein. Mehr interessante Infos zum Copyright findest du auf der Übersicht der Universität Oldenburg.

Übrigens:

Auch in Deutschland darf der Copyrightvermerk verwendet werden. Hier wird somit signalisiert, dass ein Urheberrecht an einer Sache besteht. Der Vermerk allein reicht jedoch nicht aus, um als Urheber zu gelten. Im Zweifelsfall muss dabei eine Urheberschaft gem. § 10 UrhG nachgewiesen werden.

3. Wer gilt als Urheber?

Urheber ist, wer Schöpfer eines Werkes und, dem Gesetz nach, eine natürliche Person ist. Haben mehrere Personen zur Entstehung eines Werkes beigetragen, werden sie dabei als Miturheber angesehen. Eine Miturheberschaft entsteht also dann, wenn sich die jeweiligen Anteile der Miturheber an dem Werk nicht gesondert verwerten lassen (Vgl. Engels, 2017, S. 381)

Hast Du allein eine wissenschaftliche Arbeit verfasst, bist du Urheber dieser Arbeit. Wenn Dein Kommilitone Dir dabei geholfen und einen nicht separierbaren Teil dazu beigetragen hat, ist er Miturheber.

4. Was ist urheberrechtlich ein Werk?

Ein Werk ist eine schützbare oder geschützte eigene Schöpfung der Literatur, Kunst oder Wissenschaft (Vgl. Loewenheim, 2010, Rn 1). Dazu gehören

  • Sprachwerke, alles schriftlich Verfasste, Reden, Vorlesungen, Vorträge
  • Software- und Computerprogramme
  • Darstellungen der wissenschaftlichen und der technischen Art, wie Zeichnungen, Pläne, Skizzen, Tabellen
  • Werke der bildenden Künste, einschließlich der Baukunst und der angewandten Kunst
  • Pantomimische Werke sowie Tanzkunst und andere Choreografien
  • Filmwerke
  • Lichtbildwerke, Screenshots
  • Werke im Bereich Musik

Diese müssen eine persönliche Schöpfung sein und einen geistigen Gehalt haben. Außerdem müssen sie eine wahrnehmbare Formgestaltung aufweisen und in ihr muss die Individualität des Urhebers zum Ausdruck gebracht werden. Leicht erklärt auf der Website der FernUniversität Hagen.

5. Wo gilt das Urheberrecht?

Das deutsche Urheberrecht im Sinne des Urheberrechtsgesetzes etc. gilt natürlich nur in Deutschland. Auf internationaler Ebene gilt der Grundsatz des Schutzlandprinzips, das heißt, bei Fragen, die das geistige Eigentum betreffen, ist das Recht des Landes anwendbar für dessen Gebiet urheberrechtlicher Schutz verlangt wird. Dieses Prinzip wird im internationalen Privatrecht (IPR) geregelt. Solltest Du an einer amerikanischen Uni studieren und dort eine Präsentation vorbereiten, gilt demnach das amerikanische Copyright law.

6. Deutsches Urheberrecht

Das deutsche Urheberrecht ist ein Bestandteil des Privatrechts. Es umfasst den Umfang, den Inhalt, die Übertragbarkeit und die Durchsetzbarkeit der den Urhebern zugewiesenen Rechte. Ein Werk ist als persönliche geistige Schöpfung definiert und kann weder eine maschinelle Produktion noch von Tieren erzeugt sein. Es muss zudem einen geistigen Inhalt haben, wahrnehmbar und individuell sein.

Außerdem gelten Werke nach einer Schutzfrist von 70 Jahren nach dem Tod des Schöpfers als gemeinfrei, also besteht nach Ablauf der Schutzfrist ein Anspruch auf freie, unentgeltliche Benutzung der geistigen Güter (Vgl. Rehbinder/Peukert, 2015, Rn. 152).

Du kennst mit Sicherheit das berühmte Werk von Michelangelo der sich reichenden Hände, das so manch eine Wohnzimmerwand schmückt. Die freie und kommerzielle Verwendung dieses Werkes ist legal, da die Schutzfrist abgelaufen ist. Ferner sind amtliche Werke wie Gesetze, Behördenerlasse und Gerichtsentscheidungen grundsätzlich gemeinfrei.

Schon gewusst?

Inzwischen wurden die Richtlinien bezüglich der Verwendung von urheberrechtlich geschütztem Material für den Bereich Lehre und Forschung geändert, nähere Angaben und Erläuterungen liefert die Universität Heidelberg.

7. Europäisches Urheberrecht

Innerhalb der EU gilt der sogenannte Erschöpfungsgrundsatz. Das bedeutet z. B., wenn Du ein Buch über Deine wissenschaftlichen Erkenntnisse schreibst und dieses veröffentlichst, kannst Du keinem Buchhändler innerhalb der EU untersagen, dieses Buch zu verkaufen.

Eine weitere Besonderheit besteht in der Panoramafreiheit. Diese Richtlinie erlaubt es Dir, urheberrechtlich geschützte Werke wie z. B. Bauten und Gebäude, die von öffentlichen Verkehrswegen aus zu sehen sind, zu fotografieren, ohne dass eine Genehmigung des Urhebers vorliegt.

Inzwischen wurde einer Richtlinie zur Reformierung des Urheberrechts innerhalb der EU zugestimmt. Diese betrifft den digitalen Binnenmarkt und hat Auswirkungen auf die Nutzung von Werken im Internet.

Die LMU München liefert eine Zusammenfassung des Deutschen und Europäischen Urheberrechts.

8. Verletzung des Urheberrechts

Verletzungen des Urheberrechts sind in erster Linie Plagiate und Raubkopien. Außerdem ist die Verwendung von Bildern und Texten ohne die Erteilung von Nutzungsrechten des Urhebers eine Urheberrechtsverletzung. Dazu zählen ebenso die Änderungen von Titeln eines Werkes und unberechtigte Bearbeitungen oder Umgestaltungen.

Werden solche Verletzungen von Rechten bekannt, stellt sich die Frage nach Verfolgung von Ansprüchen des Rechtsinhabers (Vgl. Engels, 2017, S. 444). Diese können sowohl zivilrechtlich als auch strafrechtlich verfolgt werden. Eine Kombination aus beiden Verfahren ist ebenso denkbar.

9. Ist eine Urheberrechtsverletzung eine Straftat?

Eine Verletzung des Urheberrechts ist grundsätzlich eine Straftat und wird bei strafrechtlicher Verfolgung sowohl mit einer Geld- als auch mit einer Freiheitsstrafe bestraft.

Verletzung Urheberrecht Schadensersatzanspruch

Abb. 2: Verletzung Urheberrecht – Schadensersatzanspruch, Quelle: Uni Erlangen

Folglich solltest Du keine urheberrechtlich geschützten Inhalte verwenden, bei denen Du dir über die Nutzungsrechte nicht im Klaren bist. Denn ob du nur ein Bild für die Veranschaulichung deiner wissenschaftlichen Arbeit verwendest, oder Raubkopien von Disneyfilmen erstellst und diese gewerblich vertreibst, spielt keine Rolle bei der Strafbarkeit einer Urheberrechtsverletzung. Lediglich die Höhe der Strafe variiert dahingehend.

10. Urheberrecht in Powerpoint-Präsentationen

Du möchtest in einer Powerpoint-Präsentation urheberrechtlich geschütztes Material verwenden? Dann solltest du sorgfältig darauf achten, dass Du die entsprechenden Nutzungsrechte für diese Materialien besitzt oder einholst.

Gehe immer davon aus, dass Texterzeugnisse und ebenso Bilder urheberrechtlich geschützt sind. Wenn Du Passagen aus einem Buch verwenden möchtest, wende Dich also erst an den Verlag und kläre zuvor ab, ob Du diese Passagen verwenden darfst. Das Zitieren aus einer Textquelle gestaltet sich als deutlich einfacher, jedoch solltest Du sparsam mit Zitaten umgehen.

Außerdem ist immer eine Quellenangabe unter den jeweiligen Stellen einzufügen. Für die Verwendung von Bildern sollten Dir die Nutzungsrechte vorliegen. Hierbei variiert das Nutzungsrecht in Bezug auf die Quellenangabe. Jedoch solltest Du immer auf einer gesonderten Folie am Ende deiner Präsentation ein Quellenverzeichnis anlegen, um somit die Rechtsverbindlichkeiten zu sichern.

Übrigens:

Obgleich Du deine Präsentation aus anderen Informationsquellen zusammenfasst, erschaffst Du ein neues Werk. Dementsprechend ist auch deine Präsentation urheberrechtlich geschützt. Dadurch hast Du als Urheber alle Rechte und Befugnisse an deiner Präsentation.

Die Julius-Maximilians-Universität liefert einen Leitfaden zum Thema Verwendung von Bildern.

Das Urheberrecht schützt sowohl literarische Werke als auch solche künstlerischer und wissenschaftlicher Natur. Folglich dürfen diese nur mit Zustimmung des Urhebers genutzt werden. Es ist außerdem nicht auf Dritte übertragbar. Auf europäischer und internationaler Ebene gelten besondere Vorschriften, das deutsche Urheberrecht gilt jedoch ausschließlich in Deutschland. Die Verwendung urheberrechtlich geschützter Inhalte ohne Zustimmung des Urhebers ist zudem strafbar und wird mit einer Geld- oder Freiheitsstrafe geahndet. 

FAQs zum Urheberrecht

Wo finde ich Erläuterungen zum Plagiieren im Urheberrecht?

Das Plagiat ist in den Gesetzen nicht als Definition enthalten, sondern stellt lediglich nach allgemeiner Ansicht eine Urheberrechtsverletzung dar. Jedoch ist die rechtliche Betrachtung der unerlaubten Aneignung eines Werkes für die Urheberrechtsverletzung maßgebend und nicht, mit welchem Wort sie im Gesetzestext eingebettet ist.

Wie verlässlich kann ein Programm das Urheberrecht bestimmter Inhalte aufdecken?

Das ist abhängig davon, welche Plagiatssoftware Du nutzt. Grundsätzlich greift das Programm auf eine Datenbank zurück. Je vollständiger die Datenbank ist, umso höher ist die Wahrscheinlichkeit, dass urheberrechtlich geschützte Inhalte erkannt werden. Dahinter steht die Abhängigkeit vieler Faktoren, am besten fragst Du direkt beim Lehrstuhl bzw. der Hochschule nach Empfehlungen oder lässt die Plagiatsprüfung extern erledigen.

Womit verstößt man gegen das Urheberrecht?

Das Übersetzungsplagiat, das Copy & Paste Plagiat, das Selbstplagiat, das Vollplagiat, das Strukturplagiat und das Ideenplagiat stellen Verletzungen des Urheberrechts dar. Ein Verstoß gegen das Urheberrecht liegt ebenfalls vor, wenn Du lediglich das Literaturverzeichnis in Word bzw. die Quellenangabe unvollständig anlegst.

Ist von sich selbst Abschreiben wirklich ein Verstoß gegen das Urheberrecht?

In diesem Fall verwendest Du Dein eigenes geistiges Eigentum und rechtlich gesehen ist es nicht möglich, sich selbst zu bestehlen. Da du Rechtsinhaber bist, kannst Du im Grunde Deine Inhalte verwenden, wie Dir gerade der Sinn danach steht. Jedoch ist bei der Abgabe einer neuen wissenschaftlichen Arbeit oder Abschlussarbeit wichtig, dass Du, allein der Vollständigkeit halber, Deine eigene vorherige Veröffentlichung in Deinem Verweis aufnimmst. Bei dem Ziehen von Konsequenzen dahingehend ist man sich an Hochschulen uneinig. Die Meinungen gehen hier stark auseinander, sodass Du mit der Literaturangabe in jedem Fall immer auf der sicheren Seite bist.

Wozu führt eine Verletzung gegen das Urheberrecht in einer wissenschaftlichen Arbeit?

Neben den oben beschriebenen straf- und zivilrechtlichen Auswirkungen musst Du Dich, je nach Schwere des Vergehens, auf verschiedene Konsequenzen durch die Hochschule gefasst machen. Vergisst Du lediglich einen Verweis zu machen, wirst du wahrscheinlich nur über korrektes wissenschaftliches Arbeiten erneut aufgeklärt. In schwerwiegenderen Fällen droht Dir eine prüfungsrechtliche Konsequenz in Form von Nichtbestehen der Prüfung, die Exmatrikulation bzw. der Verweis von der Hochschule oder sogar die Aberkennung Deines akademischen Grades.

Literatur

Rehbinder/Peukert (2015): Urheberrecht, 17. Auflage, München.

Loewenheim (2010): Handbuch des Urheberrechts, 2. Auflage, München.

Engels (2017): Patent- Marken- und Urheberrecht, 9. Auflage, München.

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