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Geistiges Eigentum | Definition & wichtige Hinweise

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Geistiges-Eigentum


Geistiges Eigentum zu respektieren und zu schützen ist sehr wichtig. Steckst Du Fleiß und Mühe in die Forschung, dann gehört Dir auch das Ergebnis. Etwas abzuschreiben oder zu kopieren ist zudem kein Kavaliersdelikt. Der Diebstahl geistigen Eigentums kann den Ausschluss aus der Uni bedeuten und auch rechtliche Folgen haben. Um auf Nummer sicher zu gehen, ist eine Plagiatsprüfung sinnvoll, bevor Du eine Arbeit einreichst.

Was bedeutet „Geistiges Eigentum“?

Schreibst Du eine wissenschaftliche Arbeit, ist das Verfasste damit Dein geistiges Eigentum. Zur Recherche benutzt Du hingegen das geistige Eigentum anderer Forscher. Deshalb ist es wichtig, dass Du Zitate in Deinen Arbeiten immer kennzeichnest und auf eine einheitliche Formatierung achtest.

Die Weltorganisation für geistiges Eigentum definiert ebendieses als Schöpfungen des Geistes. Damit bezieht sich der Begriff auf verschiedenste Ideen. Ein großes Feld in der Wissenschaft stellen Forschungsarbeiten und Aufsätze dar. Doch ebenso handelt es sich bei Erfindungen um geistiges Eigentum.

Geistiges Eigentum: Erfindungen und Ideen

Geistiges Eigentum bezieht sich auf jegliche Schöpfungen, die Du durch Nachdenken hervorbringst. Wenn Du etwas erfindest, handelt es sich bei der Idee dahinter um Dein geistiges Eigentum. Sei es ein Verfahren, eine Software, ein Kunstwerk, ein Song oder ein Logo.

Auch in diesem Zusammenhang ist es wichtig, dass man das Wissen teilt. Gerade bei technischen Neuerungen oder auch bei Forschungsergebnissen hat es häufig Priorität, das Wissen der Allgemeinheit zur Verfügung zu stellen. Dies hebt den Wissensstandard und sorgt dafür, dass niemand das Rad neu erfinden muss.

Genau deshalb ist der Wissenstransfer eine wichtige Aufgabe von Universitäten. Die meisten Hochschulen haben aus diesem Grund einen Leitfaden dazu, wie Sie geistiges Eigentum schützen und zugleich teilen. Zum Beispiel stellt die Goethe Universität Frankfurt am Main einen Leitfaden bereit.

Das geschriebene Wort

Das Nachdenken über geistiges Eigentum beschäftigt Dichter und Denker nicht erst seit gestern. So ist es seit jeher wichtig, dass Bücher und Schriften den Lesern zugänglich sind. Der Autor schreibt immerhin dafür, dass der Text auch gelesen wird.

Gleichzeitig hat der Verfasser aber Rechte. So sollte es nicht erlaubt sein, dass sich jemand den Text eines anderen zu eigen macht oder die Idee stiehlt, also ein Vollplagiat oder ein Ideenplagiat begeht. Auch ein Nachdruck oder eine Übersetzung sollte nicht über den Willen des Urhebers hinaus angefertigt werden dürfen.

Johann Gottlieb Fichte hatte dazu einen wichtigen Gedanken. Ein Buch hat sowohl eine körperliche als auch eine geistige Seite (vgl. Fichte 1793:447). Während das Körperliche gekauft, verkauft und geliehen werden kann, bleibt der Verfasser stets geistiger Eigentümer.

Interessierst Du Dich hierzu für die genauen Ausführungen des Philosophen? Dann hält die Uni Bielefeld einen originalen Artikel in der Digitalen Datenbank für Dich bereit.

Wie kann man geistiges Eigentum schützen?

Der Diebstahl geistigen Eigentums ist keine kleine Ordnungswidrigkeit. Genau deshalb sind geistige Schöpfungen auch durch bestimmte Rechte geschützt. „Zum einen durch die spezialgesetzlichen Bestimmungen des Gewerblichen Rechtsschutzes, die dem Schutz des geistigen Eigentums im gewerblichen Bereich dienen, zum anderen durch das vom Urheberrecht abgedeckte Gebiet des Schutzes von Werken der Literatur, Wissenschaft und Kunst.“ (Pierson 2011:1)

Beim gewerblichen Rechtsschutz greifen in erster Linie Patente als Schutzmaßnahme. Erfindest Du beispielsweise ein Verfahren, solltest Du sie patentieren lassen. Verfasst Du hingegen im Studium eine wissenschaftliche Arbeit, unterliegt sie automatisch dem Rechtsschutz.

Patente

Ein Patent ist das Schutzrecht für Dein geistiges Eigentum. Zumindest wenn es sich um eine Erfindung handelt. Zum Beispiel technische Erfindungen, Verfahren oder chemische Substanzen sind typische Anwärter für Patente.

Damit das Patentamt den Schutz erteilt, muss die Erfindung jedoch bestimmte Voraussetzungen erfüllen. So sollte sie zum Beispiel ein Problem auf nicht nahliegende Weise lösen und auch gewerblich nutzbar sein.

Vor allem der gewerbliche Aspekt ist nicht zu vernachlässigen. Denn der Schutz deines geistigen Eigentums durch ein Patent kostet auch Geld. Doch mit der Entscheidung, ob sich ein Patent lohnt, stehst Du vor allem als Student nicht allein da.

Da im universitären Umfeld häufig neues Wissen eine Rolle spielt, gibt es an vielen Unis eine Abteilung für Patente. Dementsprechend stehst Du mit Deiner Uni und einem Patentanwalt in Absprache. Je nach Vereinbarung stehen Dir dann circa 30 Prozent der Gesamteinnahmen zu, wenn das Patent erfolgreich angemeldet wird.

Wie genau Du Erfindungen an der Hochschule meldest und wie dann der weitere Ablauf ist, unterscheidet sich von Uni zu Uni. Als Beispiel findest Du bei der Uni Heidelberg hilfreiche Infos und Details zu Patenten.

Weitere Möglichkeiten

Patente eignen sich nur für bestimmte Erfindungen. Ist ein Patent nicht das Passende, gibt es jedoch auch andere Schutzrechte. Dazu zählen zum Beispiel eingetragene Marken und Geschmacksmuster. Eine Marke ist zur Erkennung eines Unternehmens behilflich. Ein Geschmacksmuster hingegen schützt das einzigartige Aussehen eines Produkts.

Wissenschaftliche Schriften unterliegen wiederum automatisch dem Rechtsschutz. Voraussetzung dafür ist, dass Du sie nach wissenschaftlichen Standards verfasst. Dazu gehört zum Beispiel, dass Du richtig zitierst. Außerdem gehört zu einer wissenschaftlichen Arbeit auch beispielsweise eine unterschriebene eidesstattliche Erklärung für die Bachelorarbeit dazu. Sie beweist, dass Du der Schöpfer des geistigen Eigentums bist.

Dein geistiges Eigentum: Beispiel einer Eigenständigkeitserklärung

Abb. 1: Dein geistiges Eigentum schützen (Quelle: Universität Leipzig, Institut für Anglistik)

Du kannst zum Beispiel diese Eigenständigkeitserklärung der Universität Kassel als Vordruck verwenden. Viele Universitäten haben jedoch auch eigene Vordrucke. Schau Dich also zuerst auf der Website Deiner Hochschule um.

Risiken von Diebstahl geistigen Eigentums

Wenn Du eine Idee klaust oder abschreibst, ohne dies ordentlich als Zitat zu kennzeichnen, begehst Du Diebstahl geistigen Eigentums. Auch durch Aneignung einzelner Argumente oder Gliederungspunkte einer Arbeit begehst Du ein Strukturplagiat. Dies bringt im schlimmsten Fall einen Konflikt mit dem Gesetz mit sich.

Ebenfalls nicht zu unterschätzen sind die Auswirkungen auf die akademische Laufbahn. Wenn Diebstahl geistigen Eigentums nachgewiesen wird, etwa durch ein Übersetzungsplagiat oder ein Copy & Paste Plagiat, kann die Universität akademische Titel aberkennen. Zudem ist bei Studierenden nicht nur ein „nicht bestanden“, sondern auch die Exmatrikulation eine mögliche Konsequenz.

Plagiate sind übrigens nicht das einzige Delikt, das zu wissenschaftlichen Fehlverhalten zählt. Die  Grundsätze der Technischen Hochschule Mittelhessen klären in Abschnitt II darüber auf.

Diebstahl geistigen Eigentums vermeiden

Kennzeichnest Du ein Zitat nicht richtig, gilt dies als Diebstahl geistigen Eigentums. Dabei spielt es nur bedingt eine Rolle, ob Du das vorsätzlich oder versehentlich machst. Deshalb gilt es stets, „fremdes Gedankengut eindeutig zu kennzeichnen und mit Quellenangabe zu belegen“ (Kornmeier 2007:121). Dies gilt im Übrigen auch für die Übernahme eigener Ideen aus älteren Arbeiten, da es sich bei Nicht-Angabe eigener Quellen um ein Selbstplagiat handelt!

Am besten ist also, wenn Du schon bei Deiner Literaturrecherche daran denkst. Schreibe beim Lesen am besten immer die Seitenzahl bereits auf. Dies erspart Dir später das Suchen und schützt Dich davor, dass Deine Notizen zur Literatur versehentlich zum Diebstahl geistigen Eigentum werden (vgl. Breuer et al 2019:72).

Zum Zitieren gibt es verschiedene wissenschaftliche Standards. Zum Beispiel nutzen Akademiker aus aller Welt den MLA-Stil, die Harvard Zitierweise oder die Deutsche Zitierweise. Informiere Dich am besten direkt bei Deinem Dozenten, welche Zitierweise gewünscht ist. Wichtig ist jedoch, dass Du immer einheitlich zitierst.

Neben der Zitation im Text benötigst Du zudem ein Literaturverzeichnis am Ende. Auch hier gibt es verschiedene Methoden und Du solltest Dich immer für eine entscheiden.

Geistiges Eigentum schützen

Abb. 2: Geistiges Eigentum schützen: Zitieren und Quellen angeben (Quelle: Universitäts-Bibliothek Leipzig)

Tipp:

Einige Bibliotheken bieten Dir einen vorgefertigten Eintrag für das Literaturverzeichnis an. Schau einfach im Online-Katalog nach, ob diese Funktion verfügbar ist. Trotzdem ist es wichtig, dass Du noch einmal prüfst, ob dieser korrekt ist und mit Deinen Angaben übereinstimmt.

Um den Diebstahl geistigen Eigentums zu vermeiden, solltest Du beim wissenschaftlichen Arbeiten also immer an diese Punkte denken:

  1. Finde seriöse und relevante Quellen für Dein Thema.
  2. Schreibe Dir schon beim Lesen Zitate auf und ordne sie den Quellen zu.
  3. Nutze eine einheitliche Zitierweise in Deiner wissenschaftlichen Arbeit.
  4. Lege ein Literaturverzeichnis an, durch das Du jedes Zitat eindeutig einem Werk zuordnen kannst.
  5. Bestätige mit der Eigenständigkeitserklärung, dass es sich bei der Arbeit um Dein geistiges Eigentum handelt.

Geistiges Eigentum unterliegt einem besonderen Schutz. Denn obwohl Ideen, Ergebnisse und Erfindungen geteilt werden, liegen die Rechte beim Schöpfer. Wenn Du selbst forschst, weißt Du auch, wie viel Fleiß und Herzblut in jedem Satz steckt. Dementsprechend solltest Du auch darauf achten, nicht versehentlich das geistige Eigentum anderer als Deines auszugeben.

FAQs zu Geistiges Eigentum

Wie kann ich sicher sein, keinen Diebstahl geistigen Eigentums zu begehen?

Zunächst solltest Du stets sorgfältig arbeiten und geistiges Eigentum anderer von vornherein markieren. Da immer Fehler passieren können, ist eine Plagiatsprüfung ratsam. Mit dieser kannst Du ausschließen, dass Du vergessen hast, ein Zitat kenntlich zu machen.

Ist meine wissenschaftliche Arbeit mein geistiges Eigentum?

Wissenschaftliche Schriften sind das geistige Eigentum des Urhebers. Wenn Du Dich also an formale Standards hältst, liegen die Rechte auch bei Dir. Demnach darf niemand Drittes Deine Forschungsarbeit ohne Deine Zustimmung veröffentlichen. Wenn jemand Deine Ausführungen benutzt, muss derjenige dies als Zitat kennzeichnen.

Was ist, wenn ich vergesse, fremdes geistiges Eigentum im Text zu kennzeichnen?

Ganz gleich ob es ein Schusselfehler oder Absicht war: Erkennt die Uni den Diebstahl geistigen Eigentums, ist die Arbeit in der Regel nicht bestanden. Sind sogar ganze Textpassagen kopiert, kann es im schlimmsten Fall sogar zur Anzeige durch den eigentlichen Urheber des Textes kommen. Die genauen Konsequenzen hängen jedoch vom konkreten Fall ab.

Wie schütze ich mein geistiges Eigentum?

Die meisten Erfindungen schützt Du am besten durch ein Patent. Für den Antrag musst Du Deine Erfindung dem Patentamt vorlegen. Gegen eine Gebühr darf dann niemand ohne Deine Zustimmung Dein geistiges Eigentum benutzen oder vermarkten.

Ich habe im Forschungsseminar etwas erfunden. Muss ich das der Uni melden?

Wenn Du im Rahmen eines universitären Projekts etwas erfindest, musst Du dies in der Regel der Universität melden. Schließlich benutzt Du die Räume und profitierst von der Organisation sowie eventuell anderen Hilfsmitteln. Aber keine Sorge – Du bleibst der Erfinder, da es Dein geistiges Eigentum ist.

Literatur

Breuer, Esther Odilia, Nagihan Güngör, Martin Riesenweber, Mareike Klassen und Johanna Vinnen (Hsg.) (2019): Wissenschaftlich schreiben – gewusst wie!, Bielefeld.

 Fichte, Johann Gottlieb (1793): Beweis der Unrechtmäßigkeit des Büchernachdrucks, Band 21 Berliner Monatszeitschrift.

Kornmeier, Martin (2007): Wissenschaftstheorie und wissenschaftliches Arbeiten: Eine Einführung für Wirtschaftswissenschaftler, Heidelberg.

Pierson Matthias, Thomas Ahrens und Karsten Fischer (2011): Recht des geistigen Eigentums: Patente, Marken, Urheberrecht, Design, 2. Auflage München.

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