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Wie funktioniert die Klausurtechnik bzw. Falllösungstechnik für Jura?

Veröffentlicht am . Zuletzt geändert am .
Klausurtechnik Jura


Die Klausurtechnik ist neben dem materiellen Wissen eine der wichtigsten Voraussetzungen für das Bestehen des juristischen Studiums. Dabei ist die strikte Anwendung eines bestimmten Schemas unabdingbar, wobei die Ausführlichkeit durch den konkreten Einzelfall bestimmt wird. Im Folgenden zeigen wir, wie man diese Technik zur Lösung eines Falls schließlich korrekt anwendet und was man beachten muss.

Um was handelt es sich bei der juristischen Klausurtechnik?

Die Klausurtechnik kann auch als Falllösungstechnik bezeichnet werden. Wie der Name bereits sagt, handelt es sich um eine Methode zur Lösung juristischer Fälle und somit eine Methode für wissenschaftliches Arbeiten. Dabei gibt es eine Struktur, an die es sich zu halten gilt. Diese soll die Studierenden nicht ärgern oder sogar an den Rand der Verzweiflung bringen. Vielmehr geht es letztendlich darum, einen Fall abzuarbeiten.

Jene Technik zur Falllösung wird bereits ab dem ersten Semester intensiv durchgearbeitet, damit sie auch wirklich jeder versteht und anwenden kann. Dabei sind die vorgegebenen Prüfungsschemata eine Stütze für die Bearbeitung juristischer Fälle und Prüfungsangst oder Schreibblockaden sind nicht zu befürchten. Je nachdem, wie der jeweilige Einzelfall gestaltet ist, können sich dann aber auch Abweichungen bzw. Anpassungen ergeben.

Die richtige Technik innerhalb rechtswissenschaftlicher Klausuren besteht folglich darin, ein bestimmtes Grundschema korrekt auf den Einzelfall anzuwenden. Hierbei geht es außerdem nicht um die Aneinanderreihung einer gewissen Folge. Durch mögliche Anpassungen zeigen die Studierenden vielmehr, dass sie Theorie und Praxis verbinden können und haben so eine optimale Prüfungsvorbereitung.

TIPP:

Beispiel für die Klausurtechnik

Um zu verdeutlichen wie die Klausurtechnik bzw. Falllösungstechnik richtig anzuwenden ist, wird im Folgenden ein Beispiel aufgeführt, wie es auch in der Bachelorarbeit oder Masterarbeit häufig zur Anwendung kommt. In diesem geht es um das Zustandekommen einer vertraglichen Einigung, welches ein wichtiges Problem innerhalb des rechtswissenschaftlichen Studiums darstellt. Das Vorliegen eines ordnungsgemäßen Vertrages ist zudem regelmäßig eine grundlegende Voraussetzung für eine Vielzahl an Fällen.

Beispiel: Das Zustandekommen einer vertraglichen Einigung

Überblick

  1. Angebot
    a. Willenserklärung des Antragenden
    (1) Objektiver Erklärungstatbestand
    (2) Subjektiver Erklärungstatbestand
    b) Abgabe der Erklärung
    c) Zugang der Erklärung
    d) Feststellung des Inhalts der Erklärung
  2. Annahme
    a) Willenserklärung des Annehmenden
    b) Abgabe der Erklärung
    c) Zugang der Erklärung
    (1) Zugang der Annahmeerklärung beim Antragenden
    (2) Rechtzeitigkeit des Zugangs nach §§ 147, 148 BGB
    d) Feststellung der inhaltlichen Übereinstimmung der Erklärung mit dem Angebot

 

Rechtsfolge:
(Bindende) vertragliche Einigung zwischen den Beteiligten (Zschiegner 2013:3).

Dieses Schema muss man nun Punkt für Punkt durchgehen. Dabei konzentriert man sich auf eine ausführliche Bearbeitung, wenn es der konkrete Sachverhalt erfordert. Ansonsten kann man den jeweiligen Punkt kurz abhandeln. Dadurch soll schließlich vermieden werden, dass etwas Offensichtliches unnötig ausgeweitet und diskutiert wird und der rote Faden verloren geht. Mitunter reicht nämlich ein Verweis darauf, dass der Punkt gegeben ist.

Es gibt eine Vielzahl an Musterbeispielen, die sich ausführlich mit den verschiedenen Prüfungsschemata beschäftigen und hierfür konkrete Beispiele anbieten (siehe hierzu den Leitfaden der FU Berlin).
Anhand dieser Einzelfälle können vor allem Studenten der ersten Semester zumindest eine kleine Hilfestellung zu Rate ziehen.

Wozu ist diese Technik nötig?

Durch die juristische Technik zur Falllösung soll man durch die Anwendung einer korrekten Klausurtechnik erlernen, wie man einen bestimmten Einzelfall Punk für Punkt überprüfen kann. Dadurch vermeidet man, dass man relevante Fakten übersieht.

Manchmal erscheint ein Sachverhalt auf den ersten Blick eindeutig. Wenn man dann jedoch genauer hinsieht, kann es passieren, dass sich dennoch Probleme ergeben bzw. sich die Sachlage ändert. Beispielsweise kann es vorkommen, dass der Vertrag zunächst als unanfechtbar erscheint. Bei genauerer Überprüfung kommt dann allerdings heraus, dass dieser von Anfang an nichtig war.

Prüfungsschemata sind so gesehen ein notwendiges Übel innerhalb der Rechtswissenschaften, um die korrekte Anwendung der Gesetze zu erlernen. Die gute Nachricht ist aber: Je mehr man übt, desto besser wird man. In den ersten Semestern mag alles noch schwer und unlogisch erscheinen.

Irgendwann hat man den Dreh dann aber heraus und bekommt ein Gespür für die korrekte Überprüfung eines juristischen Falls. Das Jurastudium lebt nämlich nicht nur davon, dass man das Erlernte versteht. Vielmehr führen eine ständige Wiederholung und Vertiefung am Ende zum gewünschten Erfolg. Diese Kommenden kann man dann auch beim Schreiben der Abschlussarbeit in Jura anwenden und funktioniert auch noch in der Masterarbeit und im Berufsleben.

Was muss man bei der Falllösung beachten?

Bevor man sich an die Lösung eines konkreten Falls macht, sollte man die Sachlage genau analysieren. Entsprechend ist es zunächst wichtig zu überlegen, was überhaupt gefordert wird bzw. was es zu überprüfen gilt.

Es gibt beispielsweise Klausuren, in denen eine bestimmte Sachlage überprüft werden soll.

Zum Beispiel: Ist ein Vertrag zustande gekommen? Was wird der Rechtsanwalt empfehlen? Ist die Übereignung des X an Y wirksam?

Dann wird keine Anspruchsgrundlage benötigt. Diese stellt nämlich eine Norm da, aus welcher sich ein bestimmter Anspruch ergibt. Stattdessen muss man hier auf die materielle rechtliche Lage eingehen. In der Regel wird in einer Klausur jedoch die Überprüfung eines Anspruchs abverlangt.

Ein weiteres Beispiel: Bekommt A von B Schadensersatz? Kann der Vermieter V vom Mieter M Räumung der Mietwohnung begehren? Wie ist die Rechtslage? (vgl. hierzu ausführlich: Schmidt 2016:3).

Durch eine Anspruchsgrundlage ergibt sich wiederum eine bestimmte rechtliche Folge. Die Frage nach den Ansprüchen implementiert demnach automatisch das Auffinden einer Anspruchsgrundlage. Dies ist in der Regel die erste Hürde zur Falllösung.

Im ersten Schritt bedarf es folglich dem Identifizieren einer Anspruchsgrundlage. Der zweite Schritt besteht schließlich im Auffinden der relevanten Normen. Mit Hilfe der Klausurtechnik und den dazugehörigen Schemata kann überprüft werden, welche Anspruchsgrundlagen vorliegen.

Das Lösen eines bestimmten Sachverhalts stellt regelmäßig eine Herausforderung für Studenten der Rechtswissenschaften dar. Mit Hilfe von Prüfungsschemata im Zivilrecht, Strafrecht und im Bereich Öffentliches Recht erlernt man, wie Ansprüche korrekt überprüft werden. Dadurch zeigt der Student, dass er das Gesetz auf einen konkreten Fall korrekt anwenden kann. Dieses Wissen ist auch für die Bachelorarbeit oder Masterarbeit – falls man diese Art Abschluss anstrebt – noch hilfreich. Ein wissenschaftlicher Schreibstil  ist außerdem leichter, wenn man sich außerdem durch ein Lektorat der Bachelorarbeit oder Masterarbeit auf die Sprünge helfen lässt.

Literatur

Schmidt, Wolfgang (2016): BGB AT, 4.Aufl. Frankfurt a.M.

Zschiegner, André (2013): Aufbau- und Prüfungsschemata zum Privatrecht I, Cottbus.

Weiterführende Literatur:

Meyer, André (2009): Klausurtechnik und -taktik, Bonn.

Wittreck, Fabian (2008): Konversatorium zum Grundkurs Öffentliches Recht I: Staatsorganisationsrecht, Würzburg.

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