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Der Urteils- und Gutachtenstil in Jura-Klausuren und Hausarbeiten

Veröffentlicht am . Zuletzt geändert am .
Gutachtenstil und Urteilsstil


Der Gutachtenstil wie auch der Urteilsstil sind ein Teil der juristischen Fachsprache. Daher ist es für Jurastudenten unabdingbar beide Stil zu beherrschen. In Hausarbeiten und Klausuren wird in der Regel der Gutachtenstil abgefragt. Währenddessen findet der Urteilstil häufig innerhalb des Rechtsreferendariats Anwendung. Dennoch muss man auch im Studium schon in der Lage sein, beide Stile jederzeit anzuwenden.

Was ist der Gutachtenstil und wo liegt der Unterschied zum Urteilsstil?

Jura hat seine ganz eigene Fachsprache, die insbesondere für Laien wie aus einer anderen Welt scheint. Der Gutachtenstil ist ein wesentlicher Bestandteil des Jura-Studiums und dient als Basis. Daher sind Studenten von Anfang an angehalten, diesen zu erlernen. Aus diesem Grund muss man außerdem bereits ab dem ersten Semester sowohl juristische Hausarbeiten als auch Klausuren in diesem Stil verfassen. Für die meisten Studenten bedeutet dessen Anwendung allerdings eine enorme Hürde.

Dabei dient der Gutachtenstil in erster Linie dazu, juristisch-wissenschaftliches Arbeiten zu vereinfachen. Das Schema dieser Stilart prüft nämlich Tatbestände in einer logischen Reihenfolge. Gutachtenstil und Urteilsstil weisen innerhalb ihrer Strukturen zur Anwendung des Gesetzes wesentliche Gemeinsamkeiten sowie Unterschiede auf.

Der Gutachtenstil stellt einen Denkprozess dar. Durch die sprachlich genaue Darstellung dieses Prozesses kann man eine Falllösung detailliert betrachten. Am Ende steht immer die Beantwortung einer rechtlichen Frage. Diesen Prozess innerhalb des Gutachtenstils nennt man Subsumtion.

Beispiel Gutachtenstil:

X könnte ein Dieb sein. Hierzu müsste er eine fremde Sache weggenommen haben. Fremd ist eine Sache, wenn sie nicht im Alleineigentum des X steht und auch nicht herrenlos ist. Die Sache war Eigentum des Y, damit war sie für X fremd…

oder

Z könnte einen Anspruch gegen W auf Zahlung des Kaufpreises gemäß § 433 II 1. HS BGB haben. Hierzu … usw.

Der Urteilsstil hingegen nimmt das Ergebnis vorweg und man kann ihn daher bei eindeutigen Sachverhalten ohne Problemstellung einsetzen. Anschließend erfolgt erst die Begründung. Hierdurch ist der Urteilstil als Gegenpart zum Gutachtenstil anzusehen.

Beispiel Urteilsstil:

Die Klage ist begründet. Der Kläger hat einen Anspruch auf Kaufpreiszahlung gemäß § 433 Abs. II BGB. Die Parteien haben einen Kaufvertrag geschlossen. Angebot und Annahme liegen vor. Das Angebot erfolgte durch das Schreiben des Beklagten vom [Datum]. Das Angebot hat der Kläger angenommen. Nach der Überzeugung des Gerichts hat er nämlich … usw.

Wozu ist der Gutachtenstil und der Urteilsstil in Hausarbeiten und Klausuren notwendig?

Eine schriftliche Arbeit im Jurastudium stellt regelmäßig eine längere Klausur dar. Daher wird in der Regel ein Fall dargestellt, welcher mit Hilfe einer zugrundeliegenden Fallfrage gelöst wird. Der Student soll also ein juristisches Gutachten im Rahmen der Hausarbeit erstellen. Der Unterschied zur Klausur besteht letztlich darin, dass die Hausarbeit wesentlich komplexer ist. Dies bedeutet, dass mitunter mehr problematische Punkte aufgegriffen und bearbeitet werden müssen. Eine Hausarbeit ist jedoch dadurch nicht unbedingt schwieriger, sondern eher umfangreicher (vgl. Rätz 2013: 2).

Daneben haben Hausarbeiten einen höheren wissenschaftlichen Anspruch. Zwar wird nicht erwartet, dass man juristisches Neuland entdeckt. Dennoch ist eine saubere Abarbeitung der Probleme sowie eine gründliche Analyse und Literaturrecherchewichtig und wird vorausgesetzt. Zudem ist ebenso die eigene Stellungnahme, welche durchaus ausführlich sein darf, von enormer Bedeutung.

Gutachten- wie auch Urteilsstil dienen dazu einen Sachverhalt anhand einer konkreten Fragestellung zu lösen. Es handelt sich daher in beiden Fällen um die Darstellungsweise eines rechtlichen Gutachtens. Vor allem die Anwendung des Gutachtenstils dient der Erörterung eines problematischen Falles. Dabei muss man den jeweiligen juristischen Fall Schritt für Schritt unter der Betrachtung verschiedener Aspekte untersuchen.

Beim Urteilsstil liegen keine Probleme vor und man kann das Ergebnis direkt am Anfang aufführen. Der Gutachtenstil hingegen soll vermeiden, dass man sich vorschnell auf ein Ergebnis festlegt. Daher ist eine schrittweise Betrachtung sämtlicher Probleme wichtig und gewünscht. Dadurch soll das Übersehen eines Problems vermieden werden. Schlussendlich ist daher das Ziel des Gutachtensstils, dass Fehler vermieden und die Ergebnisse nachvollziehbar gemacht werden.

Was muss man beim Gutachten- und Urteilsstil in Hausarbeiten beachten?

Bei der Anwendung des Gutachtenstils ist wichtig, dass sich die Studenten nicht an den monoton einstudierten Formulierungen festhalten. Vielmehr sollen sie ihren sprachlichen Ausdruck variieren, wobei der Gutachtenstil natürlich stets einzuhalten ist (vgl. Wolf 2010: 1). Damit der Stil leichter anwendbar ist, findet man überall Formulierungshilfen für Juristen, beispielsweise auf der Internetseite der Universität Siegen.

Beim Urteilsstil hingegen sollte man vor allem darauf achten, dass die Ergebnisse kurz und bündig aufgeführt werden. Durch einen gekonnten Wechsel zwischen Gutachten- und Urteilsstil kann ein Student außerdem beweisen, dass er die juristische Falllösung verstanden hat. Gleichzeitig wird dadurch die Aufmerksamkeit des Lesers auf die problematischen Fragestellungen gelenkt.

Im Internet finden sich eine Vielzahl an Leitfäden zur Anwendung der juristischen Methoden. Dadurch wird insbesondere Erstsemestern der Einstieg in die rechtswissenschaftliche Welt erleichtert (siehe zum Beispiel auf der Seite der Fernuni Hagen).

Mit Hilfe juristischer Hausarbeiten sollen Studenten die Fähigkeit erlernen, sich mit einem bestimmten Sachverhalt gründlich und umfangreich auseinanderzusetzen. Dies bedeutet mitunter, dass man wochenlang mit ein und demselben Fall beschäftigt ist. Daher sind Hausarbeiten im Jurastudium nicht nur zeitintensiv, sondern erfordern ebenso einen hohen persönlichen Aufwand. Da sowohl Gutachten-, wie auch Urteilsstil hierfür unabdingbar sind, ist ein frühzeitiges Beherrschen beider Formen für jeden Jurastudenten eine wichtige Voraussetzung für das erfolgreiche Absolvieren des Studiums. Wer sich unsicher ist, ob er den jeweiligen Stil auch wirklich getroffen hat, sollte ein fachwissenschaftliches Lektorat für eine Hausarbeit in Anspruch nehmen.

Literatur

Rätz, Benjamin (2013): Juristische Hausarbeiten, Freiburg.

Wolf, Christian (2010): Hinweise zur Anfertigung einer Hausarbeit, Hannover.

Weiterführende Literatur:

Valerius, Brian (2017): Einführung in den Gutachtenstil: 15 Klausuren zum Bürgerlichen Recht, Strafrecht und Öffentlichen Recht, 4. Aufl. Berlin.

Vogel, Ivo (2015): Erfolgreich recherchieren – Jura, Berlin/Boston.

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