Masterarbeit verbessern
Korrektur Masterarbeit
Plagiate vermeiden
Plagiatsprüfung
Formale Gestaltung
Masterarbeit formatieren
Home Wissensdatenbank Studium & Abschluss Studenten Tipps 3 Tipps für Deine erfolgreiche Prüfungsanfechtung

3 Tipps für Deine erfolgreiche Prüfungsanfechtung

Veröffentlicht am . Zuletzt geändert am .
Tipps für Deine Prüfungsanfechtung


Eine Prüfungsanfechtung ergibt häufig Sinn, wenn Du durch eine Prüfung gefallen oder wider Erwarten eine schlechte Note kassiert hast. Natürlich solltest Du nicht jede Prüfung anfechten. Aber bist Du mit einem Ergebnis wirklich nicht einverstanden, musst Du dieses nicht einfach so hinnehmen. Für wen die Anfechtung Erfolg versprechend ist, welche Kosten auf Dich zukommen und wie Du am besten vorgehst, verraten wir Dir hier!

Prüfung anfechten – Was bedeutet das?

Die Prüfungsanfechtung ermöglicht Dir, gegen ein Prüfungsergebnis vorzugehen. Bist Du etwa mit der Note in einer Hausarbeit unzufrieden oder sogar durchgefallen, steht es Dir als Schüler:in, Student:in, Referendar:in oder Auszubildene:r frei, die Prüfung anzufechten. Dein Ergebnis wird dann noch einmal kontrolliert, was im besten Fall zur Notenverbesserung oder einem weiteren Prüfungsversuch führt. Vor allem im ersten und zweiten Staatsexamen im Jura-Studium werden Prüfungen häufig angefochten, da die hier erreichten Prädikate auf dem Arbeitsmarkt entscheidend sein können (vgl. Heinze).

Für wen lohnt sich die Anfechtung?

Um eine Prüfung erfolgreich anzufechten reicht es natürlich nicht, dass Du nicht gelernt oder einen schlechten Tag hattest. Zwar kannst Du auch dann ein Widerspruchs- oder Klageverfahren einleiten, wirst damit aber vermutlich nicht sonderlich weit kommen. Kannst Du hingegen belegen, dass in Deiner Prüfung Verfahrens- oder Bewertungsfehler unterlaufen sind, lohnt sich die Anfechtung sehr wahrscheinlich.

Übliche Bewertungsfehler sind etwa:

  • Der Antwortspielraum wurde nicht beachtet. Deine Antwort ist also fachlich richtig oder vertretbar, wurde aber als falsch bewertet. Vor allem im Jura-Studium wurde das übrigens bis vor einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts 1991 bis dahin nicht beachtet (vgl. Unger, 2016).
  • Nicht alle für die Prüfungsentscheidung relevanten Faktoren wurden wahrgenommen oder berücksichtigt.
  • Subjektive Einflüsse spiegeln sich im Ergebnis wider. Beispiel: Der oder die Prüfer:in hat Dich als unhöflich wahrgenommen und deswegen eine schlechtere Note vergeben.
  • Das Gleichbewertungsgebot wurde verletzt.
  • Folgefehler wurden nicht berücksichtigt. Du hast also keine Punkte bekommen, obwohl an Fehler anschließende Ergebnisse korrekt waren.

Häufige Verfahrensfehler können hingegen so aussehen:

  • Unzumutbare Prüfungsbedingungen, etwa durch Baulärm oder dergleichen.
  • Die Prüfer:innen sind unzuständig oder ungeeignet für Deine Prüfung.
  • Du hast zu wenig Zeit bekommen oder die Prüfungszeit (etwa in einer mündlichen Prüfung) wurde überzogen.
  • Unerkannte Krankheit.
  • Verstoß gegen die jeweilige hochschul- und studienbezogene Prüfungsordnung, wie sie die HU Berlin etwa formuliert.

Diese Kosten kommen auf Dich zu

Viele scheuen sich vor einer Prüfungsanfechtung wegen möglicher Kosten, die damit verbunden sind. Und die sind tatsächlich nicht ohne, sofern Du tatsächlich vor Gericht gehst und Dir sogar eine:n Anwalt oder Anwältin nimmst. Denn zum einen möchte Dein rechtlicher Beistand natürlich für seine Arbeit bezahlt werden. Das kann je nach Fall mehrere hundert bis tausend Euro Honorar bedeuten. Außerdem müssen die Gerichtskosten von dem- oder derjenigen getragen werden, der oder die den Rechtsstreit verliert. Fechtest Du Deine Prüfung erfolglos an, bist das also Du. Auch das Widerspruchsverfahren kostet Dich je nach Bundesland ungefähr 100 Euro, sofern Du verlierst.

Eine Prüfungsanfechtung will also wohlüberlegt sein. Erste Beratungsgespräche in einer Kanzlei sind aber häufig kostenlos und geben Dir bereits einen Einblick, ob sich ein Gerichtsverfahren in Deinem Fall tatsächlich lohnen könnte. Darüber hinaus werden die Gerichtskosten teilweise auch von Deiner Rechtsschutzversicherung getragen. Das muss aber natürlich vorab festgehalten werden.

Prüfungsanfechtung: Kosten

Abb. 1: Eine Prüfung anfechten bedeutet mitunter, anwaltliches Honorar zu tragen

3 Tipps für Deine erfolgreiche Prüfungsanfechtung

Führt für Dich kein Weg an der Prüfungsanfechtung vorbei, weil Du etwa sonst exmatrikuliert würdest, solltest Du dabei wohlüberlegt vorgehen. Deswegen haben wir für Dich 3 wertvolle Tipps gesammelt, mit denen die Erfolgsaussichten der Prüfungsanfechtung erheblich steigen.

1. Beweise sichern!

Da es beim Prüfung anfechten immer um Fehler in der Bewertung oder Verfahren geht, musst Du diese natürlich belegen können. In mündlichen Prüfungen können das etwa Protokolle sein, auch Gedächtnisprotokolle vom Bewertungsgespräch sind häufig hilfreich. Wirft man Dir hingegen in Deiner Seminararbeit vor, Du hättest plagiiert, können sogar Notizzettel als Beweisstücke dienen, um das zu widerlegen. Um bei der Quellenarbeit so gründlich wie möglich zu arbeiten, empfehlen wir Dir übrigens unsere Plagiatsprüfung.

2. Fristen einhalten!

Da die Prüfungsanfechtung ein offizielles Verfahren einleitet, musst Du hierbei bestimmte Formalitäten und Fristen einhalten. Bei vielen Verfahrensfehlern ist es wichtig, diese bereits während der Prüfung anzumerken und um eine Verbesserung zu bitten. Du kannst etwa bitten, bei Baulärm den Raum zu wechseln oder die Heizung runterzudrehen, falls es zu warm ist. Achte auch darauf, dass Deine Bitte und die entsprechende Reaktion ins Protokoll aufgenommen werden!

Nach Notenverkündung solltest Du sofort einen Antrag auf Akteneinsicht beim jeweiligen Prüfungsamt stellen. Erst dann folgt die eigentliche Anfechtung, in der Du der Prüfungsstelle eine Gegendarstellung bieten musst. Diese muss in der Regel innerhalb von vier Wochen nach der Prüfung in schriftlicher Form erfolgen.

3. Einen Anwalt dazu holen!

Vor allem die schriftliche Erklärung, die Du dem Gericht bei der Prüfungsanfechtung vorlegen musst, sollte sitzen. Schließlich versuchst Du in diesem Schritt, die Prüfstelle davon zu überzeugen, dass die Note nicht gerechtfertigt ist. Hierbei sollten keine Emotionen oder persönlichen Wertungen einfließen. Die Wortwahl und auch die passende Einbindung Deiner Beweise ist dementsprechend von großer Bedeutung. Es ist also durchaus sinnvoll, sich bei diesem Schritt anwaltliche Unterstützung zu holen.

Wie geht es nach der Prüfungsanfechtung weiter?

Nach der Prüfungsanfechtung hat der oder die Prüfer:in zunächst die Möglichkeit, das Ergebnis nochmal zu überdenken und ggf. anzupassen. Tut er oder sie das nicht, verhandelt das Prüfungsamt Deinen Fall anschließend. Bei einem nachweislichem Bewertungsfehler passt dieses Deine Note dann an. Liegt der Verdacht auf einen Verfahrensfehler vor, wird das Ganze hingegen an den Prüfungsausschuss weitergegeben.

Wird Deine Anfechtung auf diesen Ebenen abgelehnt, kannst Du vor dem Verwaltungsgericht gegen die Entscheidung klagen. Hierbei ist es aber wirklich wichtig, dass die Erfolgschancen hoch sind, da Du bei einer Niederlage die Kosten des Verfahrens tragen musst. Bist Du hingegen erfolgreich, verbessert sich entweder die Note oder Du bekommst einen neuen Prüfungstermin mit anderen Prüfern oder Prüferinnen.

Prüfungsanfechtung: Notenverbesserung

Abb. 2: Nach erfolgreicher Prüfungsanfechtung eine bessere Note bekommen

Prüfung anfechten ergibt für viele Studis Sinn, muss aber immer gut begründet und belegt werden. Dessen solltest Du Dir bewusst sein, um Zeit, Nerven und Geld zu sparen. Umso wichtiger die Prüfung für Dich ist, desto eher raten wir Dir, diesen Schritt in Erwägung zu ziehen. Wie Du dabei am besten vorgehst, weißt Du ja nun.

Literatur

Heinze, Arne-Patrick: Leitfaden Prüfungsanfechtung Jura / sonstige Prüfungen.

Unger, Benjamin (2016): Möglichkeiten und Grenzen der Anfechtbarkeit juristischer (Staats-)Prüfungen, Berlin.

FAQs zur Prüfungsanfechtung

Was bedeutet Prüfungsanfechtung?

Eine Prüfung anfechten bedeutet, Widerspruch gegen das Ergebnis einzureichen. Also wenn Du unzufrieden mit einer Note oder sogar durchgefallen bist. Bei einer erfolgreichen Anfechtung wird die Note verbessert oder die Prüfung wiederholt.

Wann kann man eine Prüfung anfechten?

Grundsätzlich kann jede Prüfung angefochten werden. Erfolgreich bist Du hierbei aber nur, wenn Du Bewertungs- oder Verfahrensfehler belegen kannst. Wenn also etwa gegen die Prüfungsordnung verstoßen wurde, der oder die Prüfer:in befangen war oder eine fachlich richtige Antwort als falsch bewertet wurde.

Wie lange dauert eine Anfechtung?

Grundsätzlich hast Du nach der Prüfung vier Wochen Zeit, die Prüfung mit einer schriftlichen Gegendarstellung anzufechten. Am besten beantragst Du also nach der Notenverkündung direkt Akteneinsicht beim Prüfungsamt, um Deine Darstellung entwerfen zu können. Bedenke hierbei auch, dass Du eventuell rechtlichen Beistand benötigen wirst und auch das Zeit in Anspruch nimmt. Nach der Anfechtung entscheiden Prüfungsamt oder -ausschuss über Deinen Fall. Das kann mitunter mehrere Tage oder Wochen dauern. Wird Dein Widerspruch abgelehnt, kannst Du Klage vor dem Verwaltungsgericht einreichen. Und so ein Gerichtsverfahren kann sich natürlich auch mehrere Wochen oder Monate ziehen. Es kommt also darauf an, wie viele Ebenen Du bei Deiner Anfechtung durchläufst.

Was kostet eine Prüfungsanfechtung?

Auch die Kosten sind hierbei nicht zu unterschätzen. Das Widerspruchsverfahren kostet zwar an sich nichts, sofern Du Recht bekommst. Verlierst Du, musst Du aber ungefähr 100 € zahlen. Auch die Gerichtskosten werden bei einer Niederlage von Dir getragen. Und Dein:e mögliche:r Anwalt oder Anwältin will selbstverständlich ebenfalls vergütet werden. Hier können dementsprechend Kosten von mehreren hundert bis tausend Euro zustande kommen.

Kann man eine mündliche Prüfung anfechten?

Du kannst grundsätzlich jede Prüfungsleistung anfechten, also eine Bachelorarbeit genauso wie die mündliche Prüfung. Hierbei sind die Beweise für die Bewertungs- oder Verfahrensfehler entscheidend. Also etwa das Prüfungsprotokoll, in dem unbedingt festgehalten werden sollte, wenn Du zum Beispiel um eine Begradigung eventueller Verfahrensfehler bittest. Die Fehler können auch aus der jeweiligen Prüfungsordnung hervorgehen. Diese veröffentlichen die Hochschulen auf ihren Websites, wie es etwa die Uni Greifswald macht.

Anderen Studenten hat auch das noch gefallen