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BAföG – Diese 6 Voraussetzungen musst Du erfüllen

Veröffentlicht am . Zuletzt geändert am .
Die 6 BAföG-Voraussetzungen


Studieren kostet. Miete, Lebensmittel, Studiengebühren und Co. bezahlen sich schließlich nicht von allein. Dabei hat nicht jede:r Zeit, neben der Uni arbeiten zu gehen oder zumindest nicht in dem Maße, wie es notwendig wäre, um anfallende Kosten zu decken. Deswegen ist es ratsam, sich mit unseren BAföG-Voraussetzungen auszukennen, denn längst nicht jede:r Studi erhält automatisch Ausbildungsförderung. Wir verraten Dir, welche 6 Bedingungen Du erfüllen musst, um BAföG zu beziehen. Damit sind dann je nach Förderungssumme zumindest Nudeln mit Pesto auf jeden Fall drin!

Diese 6 BAföG-Voraussetzungen musst Du erfüllen, um gefördert zu werden

Um während Deiner Ausbildung oder Deines Studiums finanziell staatlich gefördert zu werden, musst Du bestimmte BAföG-Voraussetzungen (BAföG = Bundesausbildungsförderungsgesetz) erfüllen. Diese zu kennen, ist auf jeden Fall vorteilhaft, da die staatliche Finanzspritze für viele die einzige Möglichkeit darstellt, durchs Studium zu kommen. Doch dafür musst Du 6 Bedingungen erfüllen, worunter Dein finanzieller Bedarf, Alter, Deine Studienleistung, der Abschluss innerhalb der Regelstudienzeit, Dein aufenthaltsrechtlicher Status und die Frage nach der Erstausbildung fallen. Keine Sorge, auf jede einzelne Voraussetzung gehen wir jetzt nochmal Schritt-für-Schritt ein.

Die BAföG-Voraussetzungen

Abb. 1: Die BAföG-Voraussetzungen

1. Finanziellen Bedarf nachweisen

Die erste BAföG-Voraussetzung betrifft Deine finanzielle Situation. Denn grundsätzlich werden nur Personen gefördert, deren Familie nicht für die in Studium oder Ausbildung anfallenden Kosten aufkommen können. Du musst also Dein eigenes Einkommen (falls Du nebenbei arbeitest), Dein Vermögen sowie das Deiner Eltern oder eventueller Ehepartner:innen offenlegen.

Hierbei werden bestimmte Freibeträge abgezogen, wenn Du etwa Geschwister hast. Auf der anderen Seite musst Du natürlich keine vollkommen arme Kirchenmaus sein, um BAföG zu erhalten. Stattdessen kannst Du aktuell ein Vermögen von bis zu 8.200 € und ein Einkommen von 5.421 €/Jahr (das entspricht etwa der Entlohnung eines Minijobs auf 450-Euro-Basis) haben, ohne dass es bei der BAföG-Berechnung berücksichtigt wird. Besitzt oder verdienst Du mehr, wird Dir dieser Betrag von Deinem Förderungsbetrag abgezogen. Wie sich das Einkommen bzw. Vermögen Deiner Familie auf Deine Förderungssumme auswirkt, kannst Du mithilfe des BAföG-Rechners ermitteln.

2. Ein bestimmtes Alter nicht überschreiten

Auch Dein Alter spielt bei der Förderungsfähigkeit eine wichtige Rolle und ist dementsprechend eine BAföG-Voraussetzung. So darfst Du zu Beginn Deines Bachelorstudiums nicht älter als 29 Jahre alt sein (vgl. Pridik, 2010), beim Master (der auf einem Bachelorstudiengang aufbauen muss) sind es maximal 34 Jahre. Ausnahmen gibt es etwa für Studierende mit Kind(ern) oder solche, die den zweiten Bildungsweg bestreiten. Genaueres dazu findest Du in § 10 BAföG.

Gewusst?

Es gibt auch elternunabhängiges BAföG. Dieses kann bezogen werden, wenn Du nach dem 18. Lebensjahr bereits fünf Jahre oder nach einer 3-jährigen Ausbildung drei Jahre berufstätig warst (bei kürzerer Ausbildung entsprechend längerer Berufstätigkeit) und Dich dadurch selbst finanziert hast. In diesem Fall spielt das Einkommen Deiner Eltern keine Rolle bei der Förderungssumme.

3. Studienleistung erbringen

Auch diese BAföG-Voraussetzung dürfte einleuchten. Natürlich fördert der Staat Dich, weil er möchte, dass Du Dein Studium erfolgreich abschließt und Dich für Dein künftiges Berufsleben qualifizierst. Deswegen musst Du ab dem vierten Fachsemester oder einer früheren Zwischenprüfung einen Leistungsnachweis vorlegen. Bis dahin solltest Du also alle in Deiner Studienordnung festgehaltenen Prüfungen abgelegt haben. Damit hierbei auch alles glattgeht, lesen wir Deine Hausarbeiten übrigens auch gerne Korrektur.

4. In der Regelstudienzeit bleiben

Diese BAföG-Voraussetzung hängt oftmals mit der letzten zusammen. Du erhältst nämlich nur innerhalb Deiner Regelstudienzeit im Erststudium finanzielle Förderung. Die Regelstudienzeit hängt wiederum vom jeweiligen Studium ab.

Doch was, wenn Du Dein Studienfach wechselst? Auch dann kannst Du unter bestimmten Voraussetzungen weiter gefördert werden. Hierbei gilt: Die ersten drei Semester Deines Studiums werden als Orientierungsphase begriffen. Wechselst Du innerhalb dieser Phase (auch mehrmals) die Fachrichtung unter Angabe eines wichtigen Grundes, wird diese nicht von der Maximaldauer der BAföG-Förderung abgezogen. Du wirst dementsprechend auch dann in der Regelstudienzeit Deines neuen Fachs gefördert. Wechselst Du hingegen nach der Drei-Semester-Grenze, werden alle bis dahin bestrittenen Semester angerechnet, also von der Förderungsdauer Deines neuen Studienfachs abgezogen. Ausnahmen gibt es auch hier, festgehalten in § 15 BAföG.

5. Deinen aufenthaltsrechtlichen Status vorlegen

Es mag banal klingen, aber eine weitere grundlegende BAföG-Voraussetzung betrifft Deinen aufenthaltsrechtlichen Status. Das heißt: Um Ausbildungsförderung zu beziehen, musst Du die deutsche Staatsangehörigkeit innehaben. Das belegst Du mit einer Kopie Deines Personalausweises. Aber auch Personen mit einer Bleibeperspektive in Deutschland können gefördert werden, wenn sie etwa ein Daueraufenthaltsrecht, eine Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EG oder eine Niederlassungserlaubnis haben. Mehr dazu kannst Du in § 8 BAföG nachlesen.

6. In der Erstausbildung bleiben

Die letzte BAföG-Voraussetzung beinhaltet, dass nur Personen gefördert werden können, die ihre Erstausbildung innerhalb des Bewilligungszeitraums bestreiten. Dazu gehören Bachelor- und auch Master-Studis, sofern Dein Masterstudium auf einem Bachelorstudiengang aufbaut. Jedoch wird auch der zweite Bildungsweg und ein sich daran anschließendes Studium gefördert. Dahingegen erhältst Du kein BAföG während eines Zusatz-, Ergänzungs- oder Zweitstudiums.

Fachrichtungswechsel im Erststudium sind wie bereits ausgeführt möglich und werden bis zum dritten Semester bei triftigen Gründen nicht bei der Berechnung der Förderungshöchstdauer berücksichtigt. Benötigst Du am Ende Deiner Erstausbildung noch Unterstützung bei der Formatierung Deiner Abschlussarbeit, sind wir gerne für Dich da.

Und wenn Du die BAföG-Voraussetzungen nicht erfüllst?

Du erfüllst alle 6 BAföG-Voraussetzungen? Glückwunsch, dann ran an den Laptop und sofort den BAföG-Antrag online stellen! Wenn nicht, ist das aber kein Grund, den Kopf in den Sand zu stecken. So gibt es etwa viele Institutionen und Stiftungen, die Stipendien vergeben. Bei diesen kannst Du unter anderem mit guten Noten (auch schon im Abitur oder dergleichen), sozialem oder politischem Engagement punkten. Eine Übersicht findest Du bei der Stipendiendatenbank vom Deutschen Akademischen Austauschdienst.

Die 6 BAföG-Voraussetzungen klingen im ersten Moment komplizierter als sie sind. Denn letztlich sind die meisten Studis bei uns förderungsberechtigt und müssen dafür nur die entsprechenden Nachweise erbringen. Also gehörst auch Du wahrscheinlich dazu. Lass Dir Deine Förderung dementsprechend nicht entgehen!

Literatur

Pridik, Nicola (2010): Mit BAföG ins Studium.

Schmidt, Beate (1999): Die Sicherstellung des Lebensunterhalts durch BAföG, Wiesbaden.

FAQs zu den BAföG-Voraussetzungen

Welche Voraussetzungen muss man erfüllen, um BAföG zu bekommen?

Es gibt 6 BAföG-Voraussetzungen, die Du erfüllen musst, um gefördert zu werden. Das wären: finanzieller Bedarf, ein Alter unterhalb der entsprechenden Altersgrenze (beim Bachelor unter 30, beim Master unter 35), die Erbringung Deiner Studienleistung, der Verbleib in der Regelstudienzeit, Dein aufenthaltsrechtlicher Status in Deutschland und dass Du Deine Erstausbildung antrittst. Ausnahmen gibt es jedoch, die Du in den einzelnen Paragrafen des Bundesausbildungsförderungsgesetzes nachlesen kannst. Befindest Du Dich in den letzten Zügen Deines Studiums, unterstützen wir Dich übrigens gerne im Lektorat der Bachelorarbeit.

Was dürfen die Eltern verdienen, damit man trotzdem BAföG erhält?

Das Einkommen Deiner Eltern oder eventueller Ehepartner:innen spielt bei der BAföG-Berechnung ebenfalls eine wichtige Rolle. Denn es werden nur Personen gefördert, deren unmittelbare Angehörige nicht für die Ausbildungs- und Lebensunterhaltungskosten aufkommen können (vgl. Schmidt, 1999).  Jedoch gibt es bestimmte Freibeträge, die etwa die Anzahl Deiner Geschwister betreffen. Es lässt sich also nicht pauschal sagen, wie viel Deine Eltern verdienen dürfen,  da hier verschiedene Faktoren zusammenkommen, weswegen Du am besten vor der Antragstellung den BAföG-Rechner nutzen solltest.

Welche Nachweise braucht man für BAföG?

Du musst Deine Immatrikulationsbescheinigung, ab dem 4. Semester Leistungsnachweise wie auch Papiere zu Deinem aufenthaltsrechtlichen Status vorlegen. Zusätzlich musst Du Dein Einkommen und Vermögen offenlegen. Gleiches gilt für Deine Eltern, Deinen Mann oder Deine Frau. In den BAföG-Formblättern, die Du ebenfalls einreichen musst, wirst Du aber auf all das hingewiesen, damit Du nichts vergisst.

Wie lange habe ich Anspruch auf BAföG?

Grundsätzlich entspricht der Bewilligungszeitraum der Regelstudienzeit Deines Studiums. Überschreitest Du diese, wirst Du nicht mehr gefördert. Ausnahmen gibt es etwa bei Krankheit oder familiären Extremsituationen. Bis zum dritten Semester kannst Du Dein Studium bei triftigen Gründen auch noch wechseln, ohne dass die bis dahin bestrittenen Semester von der Förderungshöchstdauer abgezogen werden. Geht es dann irgendwann an die Abschlussarbeit, helfen wir Dir auch gerne im Rahmen unserer Plagiatsprüfung.

Wie viel vom BAföG muss zurückgezahlt werden?

Die Summe Deiner BAföG-Rückzahlung hängt davon ab, ob Du sie in Raten oder alles auf einmal begleichen möchtest. In der Regel musst Du 50 % der erhaltenen Summe zurückzahlen, der Rest ist ein Geschenk vom Staat. Zahlst Du alles auf einen Schlag zurück, sparst Du je nach Betrag einen ordentlichen Prozentsatz. Es lohnt sich also, Rücklagen zu bilden. Übrigens: Schüler:innen-BAföG ist hingegen ein reiner Zuschuss. Hier muss kein Cent zurückgezahlt werden.

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