Auslands BAföG – vielleicht träumst Du ja auch schon davon ein oder mehrere Semester im Ausland zu studieren und dabei eine finanzielle Unterstützung zu erhalten! Denn oftmals wird der Traum frühzeitig begraben, weil die Finanzierungsmöglichkeiten fehlen. Wenn Du Dich rechtzeitig schlau machst, wie Du Auslands BAföG beantragen kannst, erhöhst Du Deine Chancen zur Traumerfüllung enorm. Wir verraten Dir, wie es geht.
Wo kann man Auslands BAföG beantragen?
Eine Förderung für ein Auslandssemster beantragen funktioniert anders als für Dein Studium in Deutschland. Der erste wichtige Unterschied ist, dass nicht Dein gewohntes BAföG-Amt für Dich zuständig ist, sondern eines von 18 verschiedenen Auslandsämtern. Außerdem musst Du genau wissen, in welchem Land Du studieren möchtest. Danach richtet sich, welches Auslandsamt für Dich zuständig ist (Infos auch unter BMBF).
Abb. 1: Auslandsämter beim Bundesministerium für Bildung und Forschung
Ausland BAföG beantragen bedarf einer langfristigen Planung. Du musst Deine Unterlagen spätestens sechs Monate vor Studienantritt bei dem für Dich zuständigen Auslandsamt eingereicht haben. Das bedeutet, dass Du Dich noch weitaus früher um einen Studienplatz bei der gewünschten Ausbildungsstätte bewerben musst. Hier solltest Du Dich rechtzeitig vor Ort erkundigen, wie es mit den jeweiligen Fristen aussieht.
Damit Du am Ende nicht doch ohne Förderung dastehst, besteht die Möglichkeit, die Förderfähigkeit vorab zu beantragen. Du braucht so oder so folgende Unterlagen für Deinen Antrag: das Formblatt 6, eine Kopie Deines letzten Förderungsbescheids und bei Erstbeantragung noch weitere Formblätter. Achtung: Die meisten Anträge werden aufgrund von Formfehlern abgelehnt!
Auslands BAföG: Einstiegsmöglichkeiten und Fristen
Innerhalb der EU und in der Schweiz kannst Du von Beginn an im Ausland studieren, wenn Du einen entsprechenden Schulabschluss vorweisen kannst. Jedoch kann nicht jeder eine Förderung für ein Auslandssemester außerhalb der EU beantragen. Voraussetzung dafür ist, dass Du mindestens ein Jahr Studium absolviert hast und damit über ausreichend Grundkenntnisse verfügst.
Wer Auslands BAföG beantragen möchte, muss zudem mindestens sechs Monate bzw. ein Semester oder zwölf Wochen (im Falle einer Hochschulkooperation) in einem anderen Land studieren. Du kannst also nicht ins Ausland gehen, um dort nur deine Bachelorarbeit oder Masterarbeit zu schreiben. Die Förderungsdauer beträgt beim Auslandsstudium zudem maximal ein Jahr. Unabdingbar sind in jedem Fall hinreichende Sprachkenntnisse, damit Du dem Unterricht folgen und Dich in Deinem Gastgeberland verständigen kannst.
Abb. 2: Das Formblatt 6 zur Antragstellung von Auslands BAföG ist auch online erhältlich
Zusatzleistungen zum Grundbedarf bei Auslands BAföG
Studierende, die nicht mehr bei Ihren Eltern leben, erhalten gegebenenfalls sogar Zuschläge zum Grundbedarf (weiteres siehe Deutsches Studentenwerk) bei:
- erhöhten Studiengebühren
- Reisekosten
- Zusatzkosten der Krankenversicherung
- Höheren Lebenshaltungskosten bei Aufenthalten außerhalb der EU oder der Schweiz.
Auch Dein Auslandspraktikum kann gefördert werden. Voraussetzung hierfür ist, dass Du eine Universität, Fachhochschule oder andere höhere Ausbildungsstäte innerhalb Deutschlands besuchst. Zudem müssen besondere Förderungsvoraussetzungen für Dein Auslandspraktikum erfüllt sein. Beispielsweise muss das Praktikum innerhalb Deiner Ausbildung erforderlich und in den Bestimmungen Deiner Ausbildungsstätte geregelt sein. Die Dauer muss mindestens zwölf Wochen betragen.
Auslands BAföG: Erhöhte Fördersätze und weiterführendes Studium
Auch wenn Du bisher keine Förderung erhalten hast, kannst Du Auslands BAföG beantragen. Das Studium im Ausland wird mit höheren Fördersätzen bemessen. Das kann dazu führen, dass Du für deinen Aufenthalt dort Förderung erhältst – auch wenn Du für Dein Studium in Deutschland bei der Beantragung zuvor wegen der Höhe des Einkommens Deiner Eltern abgelehnt wurdest. Vergiss jedoch, dass Du eines Tages Dein BAföG zurückzahlen musst!
Solltest Du Dich bereits in einem weiterführenden Studium (z.B. ein Masterstudium) befinden und vorher schon einmal Förderung für ein Auslandssemester erhalten haben, kannst Du nochmals die Förderung dafür beantragen. Zu beachten ist hierbei, dass der Studiengang bei einer Hochschule in Deutschland absolviert werden muss.
Der Traum vom Auslandssemester muss nicht vorzeitig ausgeträumt sein. Mit ein wenig Zeitaufwand und dem Wissen über das „Was, Wann und Wo“ kannst Du Dein Studium in der Fremde Wirklichkeit werden lassen.