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Ist das Lektorat bzw. Korrektorat einer wissenschaftlichen Arbeit legal?

Um die wesentliche Antwort kurz zu halten: JA! Es ist erlaubt und Betreuer bzw. Dozenten fordern es sogar häufig ein!

Selbstverständlich dürfen wissenschaftliche Arbeiten und andere wissenschaftliche Texte professionell lektoriert bzw. korrigiert werden. Auch das Übersetzen oder Umschreiben von selbst erstellten Texten ist erlaubt.

Das Lektorat ist ein integraler Bestandteil bei allen wissenschaftlichen Publikationen. Sehr viele Professoren, Doktoranden bzw. Assistenten lassen ihre Arbeiten von professionellen Lektoren auf Rechtschreibung, Grammatik, Interpunktion und Schreibstil verbessern und überprüfen.

Es gibt aber einen großen Unterschied zwischen einem Lektorat und Ghostwriting. Ghostwritng ist etwas völlig anderes. Die Erstellung von wissenschaftlichen Texten von anderen Personen widerspricht dem Grundsatz der wissenschaftlichen Eigenleistung. Ghostwriter können zudem vielleicht qualifiziert sein, um zu einem bestimmten Thema zu schreiben. Der beauftragende Student oder Doktorand geht aber ein sehr hohes Risiko ein. Da die Unis nahezu alle Abschlussarbeiten systematisch auf Plagiate überprüfen, können die „Schwächen“ externer Schreiber (Ghostwriter) dem Studenten oder Doktoranden sehr schnell zum Verhängnis werden. Die Folgen sind katastrophal. Außerdem ergibt sich auch eine sehr gefährliche Abhängigkeit des Auftraggebers zur ausführenden Agentur bzw. zum beauftragten Ghostwriter.

Also: Finger weg vom Ghostwriting!

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